Ertragstarkes Betreibermodell

Profitieren Sie von den Einnahmen aus Wärme, Strom, Biokohle und CO₂-Zertifikaten. Förderfähig und steuerlich optimierbar.

Attraktiv ist der Einsatz von CarbStream Reaktoren durch verschiedenen Ertragsquellen: dem Verkauf von Wärme, Strom, Biokohle, Ruß und CO₂-Zertifikaten, die durch die Erzeugung von Biokohle verfügbar werden.

Biokohle wird vor allem in zwei großen Märkten stark nachgefragt: der Guß-/ Stahlindustrie und der Landwirtschaft. In beiden Märkten übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich.

3 gute Gründe

Großes Marktpotenzial
Enorm wachsender Markt für Biokohle und grüne Wärmeenergie.

Exklusives Betreibermodell
Sie investieren – wir kümmern uns um den Betrieb.

Förderfähig und steuerlich optimierbar
>> Der Boost für die Rendite

Verschiedene Ertragssäulen

Verkauf Biokohle

Je nach Qualität und Zertifizierung Verkaufserlöse zwischen 500 € bis 700 € pro Tonne Biokohle.

CO2-Zertifikate

Die Erlöse für CO2-Zertifikate liegen derzeit zwischen 80 € bis 120 € je Tonne CO2-Äquivalent.

Verkauf Wärmeenergie

Je nach Anbindung und Verwendung zwischen 8 Cent bis 20 Cent pro kWh.

Verkauf Strom

Je nach Ausschreibung der Bundesnetzagentur.

Hinweise

Der durchschnittliche Jahresertrag pro Reaktor beträgt 300 Tonnen Biokohle und 3 Mio. kWh an Wärmeenergie. 1 Tonne produzierte Biokohle entspricht 2,7 Tonnen CO2-Äquivalent. Beim Einsatz von Naturprodukten kommt es je nach Konfiguration der Rohstoffe zu Schwankungen in der Ertragsleistung. Die tatsächlichen Erträge werden durch die Rohstoffe und der Auslastung der Produktionsanlage beeinflusst. Es handelt sich dennoch um reale Richtwerte.

Zum Ertragspotenzial des Carbotec Reaktors sind zusätzlich staatliche Förderungen durch verschiedene Förderprogramme von bis zu 35%1 der Investition möglich. Dadurch entstehen vergleichsweise geringe Investitionskosten und eine gesteigerte Wirtschaftlichkeit der Anlage.

1 Die konkrete Höhe der Förderung ergibt sich aus der Region, dem Nutzungszenario, der Firmengröße und weiterer Faktoren. Ihre Förderquote wird über unseren Fördermittelberater individuell für Sie ausgearbeitet (abhängig vom Bundesland).

Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonder­abschreib­ungen nach § 7g EStG: Sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater über die Möglichkeiten einer Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung und über die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags.